Neuer Entwurf für Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Die Zuständigkeit soll bei den Kommunen bleiben. Allerdings bekommt das Land mehr Möglichkeiten.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will sich den Herausforderungen zur Katastrophenvorsorge stellen. In Mainz wurde gestern vom rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweiter und Innenminister Michael Ebling der Entwurf für das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgestellt. Hierfür sollen zukünftig unter anderem hauptamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteure mit der Aufgabe betraut werden. Im Langezentrum soll die Lage 24/7 beobachtet werden können. Dazu soll auch ein sogenanntes Aufwachsen der Lage beobachtet werden, wenn in bestimmten Regionen der Anzahl der Einsätze steigt, so Katastrophenschutzinspekteurin Dr. Kirstin Eisenhauer zur neunen Organisationsstruktur im Erstfall.
Zum Jahreswechsel soll dann das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz mit einem Lagezentrum an den Start gehen und rund um die Uhr besetzt sein. Die ganzheitliche Berachtung des Katastrophenschutzes lasse sich in drei Maßnahmen bündeln, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
In den ersten beiden Punkten sollen vor allem die landesweiten und kommunalen Strukturen im Katastrophenschutz gestärkt werden. Mit dem neuen Gesetz ist es auch möglich, dass das Land unter bestimmten Umständen die Einsatzleitung übernehmen kann. Das passiert vor allem dann, wenn die Einsatzlage sich ausweitet. Das Lagezentrum soll als eine Art Fernglas dienen.


Das könnte dich auch interessieren