Update Afrikanische Schweinepest: Lockerungen für Hundehalter

In Waldgebieten gilt weiterhin Anlein-Pflicht

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat jetzt leichte Lockerungen für Hundehalter im Zusammenhang mit den geltenden Maßnahmen durch die Afrikanische Schweinepest beschlossen. Konkret geht es um den Raum Bodenheim, Oppenheim und Guntersblum. In der dort geltenden Sperrzone II wurde die allgemeine Anleinpflicht auf den Freiflächen westlich der B9 aufgehoben. Um die Afrikanische Schweinepest weiterhin effektiv bekämpfen zu können, müssen die Hunde in den Waldgebieten weiterhin an der Leine geführt werden. Damit sollen die Wildschweine im Unterholz nicht aufgeschreckt werden. Mit der neuen Allgemeinverfügung soll eine Grundlage für die kommenden Monate geschaffen werden.

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