Problemwolf darf geschossen werden

Zeitraum für Entnahme festgelegt

Der Wolfsrüde aus dem Leuscheider Rudel darf abgeschossen werden. Das Koordiantionszentrum Luchs und Wolf hat die Entnahme bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beantragt, so das Umweltministerium in Mainz. Der männliche Wolf ist in der Lage die empfohlenen Schutzeinrichtungen für Nutztiere zu überwinden. Durch die jüngsten Übergriffe auf gesicherte Nutztiere sei der räumliche und zeitliche Zusammenhang gegeben, um die Tötung einzuleiten. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet. Sie gilt in den Zeiträumen vom 09.12 bis zum 19.12. und im kommenden Jahr vom 03.01. bis zum 29.01.. Außerhalb der Zeiträume dürfen keine Wölfe geschossen werden. Zudem darf ein Wolf nur einen Kilometer rund um den Standort eines getöteten Nutztieres von Anfang November geschossen werden. Da der Wolf sich optisch nicht von den anderen Wölfen des Rudels unterscheidet, darf kein weiterer Wolf entnommen werden, sobald einer abgeschossen wurde. Mit einer genetischen Untersuchung soll dann erst festgestellt werden, ob es sich um den betroffenen Wolfsrüden handelt. Wenn es sich nicht um den betroffenen Wolf handelt, sind weitere Entnahmeversuche genehmigt.

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