Vereinfachung im Genehmigungsverfahren für die Außengastro

Die Stadt Mainz geht einen weiteren Schritt in Richtung Gastronomiefreundlichkeit

Die Stadt Mainz vereinfacht das Genehmigungsverfahren für Außengastronomieflächen deutlich. Ab sofort ist eine Baugenehmigung nur noch für öffentliche Flächen über 50  Quadratmeter erforderlich – zuvor lag die Grenze bei 20  Quadratmetern. Kleinere Flächen benötigen nur noch eine Sondernutzungserlaubnis. Auch bei größeren Flächen soll das Verfahren erleichtert werden. So gelten Baugenehmigungen in der Regel für drei Jahre statt einem Jahr, so die Stadt Mainz. Eine anschließende Veränderung soll zudem auch nach den drei Jahren unkompliziert machbar sein. So haben die Gastronomen eine größere Planungssicherheit. Zudem wird auch die Verwaltung entlastet.
Trotz der Erleichterungen muss eine Außengastronomie trotzdem weiterhin dem geltenden Recht entsprechen. Wenn die Nutzung einer Außengastro bisher aus unterschiedlichen Gründen verboten war, dann ändert sich das durch die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens nicht.

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