In Rheinland-Pfalz wurde jetzt zum ersten mal in einem Hausschwein-Bestand der Erreger der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen worden. Das hat das Umweltministerium in Mainz mitgeteilt. Betroffen ist ein Kleinstbetrieb im Kreis Bad Dürkheim. Um den Betrieb herum wurde eine sogenannte Sperrzone III mit einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet. Hier gelten jetzt starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie der Schlachtung. Dabei ist der Handel mit lebenden Tieren grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutztes EInstreu dürfen nicht aus der Zone gebracht werden. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird dazu auch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In der Sperrzone sind 13 Hausschweine in insgesamt sieben Betriebe. Der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein in Rheinland-Pfalz wurde Anfang Juli nachgewiesen. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen rund 35 Fälle bei Wildschweinen. Verendet aufgefundene Wildschweine müssen der oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder dem Veterinäramt gemeldet werden.