Änderungen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

Rheinland-Pfalz soll auch in Zukunft ein sicheres Bundesland sein

Der rheinland-pfälzische Landtag hat gestern die Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes beschlossen. Das hat das Innenministerium in Mainz mitgeteilt. Zu den zentralen Neuerungen zählen demnach unter anderem der erweitere Einsatz von Bodycams. Die dürfen künftig auch in privaten Räumen und beim kommunalen Vollzugsdienst eingesetzt werden. Zudem gibt es auch eine neue Regelung zur Drohnenerkennung und -abwehr. Polizeibehörden können jetzt gezielt unbenannte Fluggeräte abwehren. Mit dem neuen Gesetz würden die zuständigen Behörden weitere Befugnisse erhalten, um aktuellen und kommenden Herausforderungen wirksam entgegenzutreten, so Innenminister Michael Ebling.

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