Reform des Landesaufnahmegesetzes

Änderungen sollen eine langfristige und krisenfeste Lösung für die Kommunen bieten

In einer gestrigen Pressekonferenz hat die Integrationsministern Katharina Binz den neuen Gesetzesentwurf zum rheinland-pfälzischen Landesaufnahmegesetz vorgestellt. Damit sollen die Kommunen langfristig und nachhaltig bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Schutzsuchenden unterstützt werden.
Das zentrale Element der Reform ist die Pro-Kopf-Pauschale, welche eine einmalige Zahlung von 10.000 Euro pro Person beinhaltet.
Zudem gibt es für die Kommunen eine Einmalpauschale von 1.500 Euro für Sonderaufnahmen, zum Beispiel wenn die Schutzsuchenden Personen aus der Ukraine kommen. Das liegt daran, dass diese Personen bereits Leistungen nach SGB II/ SGBXII erhalten und somit weniger Kosten für die Kommunen anfallen.
Zusätzlich bekommen Kommunen, die Standorte von Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind, jährlich einen Betrag von Millionen Euro, der dem Ausgleich dient.
Insgesamt sind für die Umsetzung im Haushalt des Integrationsministeriums 136,8 Millionen Euro für 2025 und 131,3 Millionen Euro für 2026 eingeplant. Das soll dafür sorgen, dass die Kommunen auch in Zukunft über die nötigen finanziellen Mittel verfügen.

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